Rechtliche Informationen

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen AGB der GGT ECOLOGIC GmbH

Nachfolgend finden Sie die vollständigen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen der GGT ECOLOGIC GmbH.

AGB der GGT ECOLOGIC GmbH

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen für Unternehmer, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen.

§1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne von § 310 Abs. 1 BGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind. Ein Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung in Textform oder durch Lieferung der Ware zustande.

§3 Unterlagen und Schutzrechte

An allen dem Besteller überlassenen Unterlagen, insbesondere Kalkulationen, technischen Dokumentationen, Rezepturen, Zeichnungen und Verfahren, behalten wir uns sämtliche Eigentums-, Urheber- und Nutzungsrechte vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche Zustimmung in Textform weder zugänglich gemacht noch vervielfältigt werden – auch nicht nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

§4 Preise und Zahlungsbedingungen

Unsere Preise gelten „ab Werk“ (EXW) zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie etwaiger Versand-, Verpackungs- und Versicherungskosten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Wir behalten uns vor, bei Zahlungsverzug Lieferungen zurückzuhalten oder nur gegen Vorkasse auszuführen.

§5 Lieferzeit und Lieferverzug

Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung sämtlicher Mitwirkungspflichten des Bestellers voraus. Bei leicht fahrlässigem Lieferverzug ist unsere Haftung auf 0,5 % des Lieferwertes pro vollendete Woche, maximal jedoch 5 % des Lieferwertes, begrenzt. Ereignisse höherer Gewalt sowie unvorhersehbare, von uns nicht zu vertretende Umstände (z. B. Rohstoffmangel, Lieferkettenstörungen, Streiks, Energieengpässe) berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Störung zu verschieben oder vom Vertrag zurückzutreten.

§6 Besonderheiten bei „UNDERBOLD“ / Annahmeverzug

Die Ware, insbesondere Produkte der Reihe „UNDERBOLD“, wird auftragsspezifisch hergestellt und unterliegt einer technisch bzw. chemisch bedingten begrenzten Haltbarkeit. Kommt der Besteller in Annahmeverzug, sind wir berechtigt, den vollen Kaufpreis zu verlangen, sofern die Ware ordnungsgemäß bereitgestellt wurde, oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle des Rücktritts sind wir berechtigt, bis zu 30 % des Auftragswertes als pauschalierten Schadensersatz einzubehalten. Dem Besteller bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

§7 Gefahrübergang

Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe an den Spediteur, spätestens jedoch mit Verlassen unseres Werks oder Lagers, auf den Besteller über. Dies gilt auch bei Teillieferungen oder wenn wir zusätzliche Leistungen übernommen haben.

§8 Eigentumsvorbehalt (erweitert)

Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor. Der Besteller ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Bereits jetzt tritt er alle daraus entstehenden Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrags an uns ab. Bei Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes. Im Falle von Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat der Besteller uns unverzüglich zu informieren.

§9 Gewährleistung

Mängelansprüche setzen voraus, dass der Besteller seinen Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Lieferung. Für Produkte mit begrenzter Haltbarkeit (insbesondere „UNDERBOLD-POD30“) gilt: Die Gewährleistung entfällt, wenn die Ware nicht innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung verarbeitet oder verwendet wird.

§10 Haftung

Wir haften unbeschränkt nur für Schäden aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Folgeschäden und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

§11 Anwendung und technische Beratung

Die Anwendung unserer Produkte erfolgt außerhalb unseres Einflussbereichs. Eine technische Beratung erfolgt nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für Erfolg oder Eignung im Einzelfall. Der Besteller ist verpflichtet, die Eignung des Produkts für den jeweiligen Einsatz eigenverantwortlich zu prüfen. Wir übernehmen keine Haftung für behördliche Genehmigungen, Zulassungen oder projektspezifische Anforderungen.

§12 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs (z. B. Energiekrisen, Pandemien, Lieferengpässe) entbinden uns für die Dauer der Störung von unseren Leistungspflichten.

§13 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz.

Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Textform.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

Vertragssprache ist Deutsch.

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